Die Stadtbibliothek Springe ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Springe. Aufgabe der Stadtbibliothek ist es, der Bevölkerung ein aktuelles Medienangebot zur Verfügung zu stellen. Die Stadtbibliothek dient allgemeinen kulturellen Zwecken und dem allgemeinen Bildungsinteresse, der Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung. Die Nutzung ist im Rahmen dieser Benutzungsordnung allen gestattet. Das Benutzungsverhältnis richtet sich nach den Vorschriften des privaten Rechts.
Der/Die Benutzer/in meldet sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes an. Er/Sie oder sein/e gesetzlicher Vertreter/in verpflichtet sich durch Unterschrift zur Einhaltung der Benutzungsordnung. Die Leitung der Stadtbibliothek kann bei Kindern und Jugendlichen die schriftliche Erlaubnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten verlangen. Nach der Anmeldung erhält jede/r Benutzer/in einen Ausweis, der nicht übertragbar und bei der Ausleihe vorzulegen ist. Er bleibt Eigentum der Stadt Springe. Der Verlust des Ausweises ist der Bibliothek sofort mitzuteilen. Wohnungs- und Namensänderungen sind unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden, die durch Missbrauch des Ausweises (auch durch dritte Personen) entstehen, haftet der/die Benutzer/in, auch wenn kein eigenes Verschulden vorliegt. Um die Leistungen der Stadtbibliothek anbieten zu können, ist es erforderlich, Benutzerdaten in einem automatisierten Verfahren (Bibliotheksinformationssystem) zu verarbeiten. Die Daten werden nicht an Dritte übermittelt, sofern die Stadtbibliothek Springe nicht durch gesetzliche Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Die Daten werden auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 10 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes verarbeitet.
Die Bibliotheksleitung kann Beschränkungen für die Anzahl der entliehenen Medien festlegen. Nicht verfügbare Medien können vorbestellt werden. Bestimmte Medien werden grundsätzlich nicht oder nur kurzfristig ausgeliehen. Ausnahmen kann die Bibliotheksleitung in begründeten Fällen zulassen. Medien, die nicht im Bestand der Stadtbibliothek vorhanden sind, können entsprechend den hierfür geltenden Richt-linien durch den Deutschen Leihverkehr beschafft werden. Neben physisch verfügbaren Medien stehen virtuell verfügbare digitale Medien über die „Onleihe NBib 24“ zum Download zur Verfügung. Die Leihfristen der digitalen Medien können direkt dem Angebot der „Onleihe NBib 24“ entnommen werden. Es gelten die Allgemeinen Benutzungsbedingungen der divibib GmbH. Das Download-Angebot der „Onleihe NBib 24“ darf ausschließlich für private Zwecke genutzt werden. Jede Vervielfältigung, Bearbeitung und Weiterveröffentlichung online oder in anderen Medien sowie die Abgabe an Dritte, auch in Abschnitten, ist nicht erlaubt. Die Ausleihe der digitalen Medien der „Onleihe NBib24“ erfolgt passwortgeschützt.
Für die Nutzung der Stadtbibliothek werden Benutzungs- und Säumnisentgelte erhoben. Die Höhe aller Entgelte regelt das Entgeltverzeichnis als Anlage dieser Benutzungsordnung. Es ist als Aushang in der Stadtbibliothek einsehbar. Im Verzugsfall können Medien und entstandene Säumnisentgelte im Zwangsverfahren eingezogen werden.
Der/Die Benutzer/in ist verpflichtet, die Medien pfleglich zu behandeln. Für jede Beschädigung, Verschmutzung oder für den Verlust von Medien ist der/die Benutzer/in in vollem Umfang schadenersatzpflichtig. Für minderjährige Benutzer/innen haftet die gesetzliche Vertretung.
Medien werden für die Dauer von 4 Wochen ausgeliehen. Für bestimmte Medienarten kann die Leihfrist verkürzt werden. Fristverlängerungen sind möglich, wenn keine Vorbestellungen vorliegen. Die Weitergabe der Medien an Dritte ist unzulässig. Die Stadtbibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern.
Die Stadtbibliothek bietet Zugang zum Internet. Hierbei ist die Stadtbibliothek nicht verantwortlich für Inhalte, Verfügbarkeit und Qualität von Angeboten Dritter, die über den bereitgestellten Zugang abgerufen werden. Der Abruf von jugendgefährdenden und rechtswidrigen Angeboten ist untersagt und führt bei Zuwiderhandlung ebenso zum Ausschluss von der Benutzung wie die bewusste Manipulation von Hard- und Software. Ebenso haften der/die Benutzer/in bei nachgewiesener, nicht sachgerechter Bedienung für Schäden an den PCs. Die Stadtbibliothek kann sowohl die Nutzungszeit als auch die Nutzung eigener Datenträger einschränken. Eine Nutzungserklärung ist auszufüllen und zu unterschreiben. Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres benötigen vor der Nutzung die schriftliche Zustimmung der erziehungsberechtigten Person. Das Angebot eines freien und kostenlosen WLAN-Hotspots erfolgt über einen externen Anbieter.
Die Stadt Springe haftet nicht für die von den Benutzern oder Besuchern eingebrachten Wertsachen, Gegenstände oder Garderobe.
In den Räumen der Stadtbibliothek übt die Leitung der Stadtbibliothek das Hausrecht aus. Sie kann ihre Befugnisse auf das Bibliothekspersonal übertragen. Den Anordnungen und Aufforderungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt oder den Anordnungen des Personals zuwiderhandelt, kann von der Benutzung der Stadtbibliothek ganz oder zeitweise ausgeschlossen werden.
Die Bibliotheksleitung ist berechtigt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Gutschein- und Rabattaktionen durchzuführen.
Sollten weitere Regeln zum Verhalten in der Bibliothek erforderlich sein, erlässt diese die Bibliotheksleitung. Sie werden durch Aushang bekannt gegeben.
Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01. August 2018 in Kraft.